Opa Max (89 Jahre) ist seit einem Jahr pflegebedürftig.
Familie Mustermann überlegt, dass Opa Max in ein Pflegeheim umzieht.
Oma Hilde (88 Jahre) schläft nicht mehr, weil Opa Max nachts umherwandert.
Ein ambulanter Pflegedienst kommt zwar zwei Mal am Tag und unterstützt Opa Max und Oma Hilde. Aber Oma Hilde fühlt sich durch die Pflegebedürftigkeit von Opa Max überfordert.
„Kann sich Opa Max das Pflegeheim überhaupt leisten?“ ist eine Frage, die sich Familie Mustermann stellt.
„Es gibt doch die Pflegeversicherung“, lautet die Antwort von Enkel Tim (29 Jahre).
„Ja, das stimmt“, sagt die Frau der Beratungsstelle.
Familie Mustermann beauftragt Enkel Tim, sich zu erkundigen, ob es finanziell möglich ist, dass Opa Max ins Pflegeheim umzieht.
Er sucht die Beratungsstelle im Pflegestützpunkt seiner Stadt auf.
Voraussetzungen
Frau Sommer von der Beratungsstelle erklärt Tim, dass die Pflegeversicherung eine Teilkaskoversicherung ist.
Die Pflegeversicherung, in die jeder, der sozialversicherungspflichtig ist, einzahlt, übernimmt nicht alle Kosten, die im Pflegeheim anfallen.
Frau Sommer klärt Tim auf, dass es Voraussetzungen gibt, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten.
„Ihr Opa muss die sogenannte Vorversicherungszeit erfüllen. Das bedeutet, dass er in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre lang in die Pflegeversicherung eingezahlt haben muss. Das kennen Sie sicherlich auch von anderen Versicherungen.
Außerdem muss er pflegebedürftig sein, also einen Pflegegrad haben. Aber das sagten Sie ja bereits am Telefon. Mit Pflegegrad 3 können Sie einen Antrag auf vollstationäre Pflege bei der Pflegekasse Ihres Opas stellen.“
„Beides trifft auf meinen Opa zu. Aber was kostet denn jetzt das Pflegeheim? Und was übernimmt davon die Pflegeversicherung?“, will Tim wissen.
Entgeltbestandteile
„Die Finanzierung eines Pflegeheims ist komplex. Sie umfasst mehrere Entgeltbestandteile. Die Kosten sind aufgeteilt in die Pflege, die Unterkunft und Verpflegung und die Investitionen des Pflegeheims. Ich werde Ihnen jeden Bestandteil genau erklären“, bietet Frau Sommer Tim an.
Pflegebedingte Kosten
„Die Pflegeversicherung übernimmt je nach Pflegegrad einen pauschalen Zuschuss.
Für Opa Max‘ Pflegegrad 3 zahlt seine Pflegekasse also 1262,00 € für die Pflege.
Diese Pauschale wird nicht ausreichen, um die Kosten des Pflegeheims zu decken“, erklärt Frau Sommer.
Eigenanteil
„Mein Opa muss also einen Eigenanteil zahlen?“, fragt Tim.
„Ja, so ist es“, bestätigt Frau Sommer, und erklärt weiter:
„Wie schon erwähnt, gibt es nicht nur die Kosten für die Pflege. Hinzu kommen auch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen. Ebenso müssen Sie die Pflegeausbildung mitfinanzieren. Hierfür beteiligen Sie sich an einer Umlage.
Die gute Nachricht ist, dass von den Kosten für die Pflege seit 2022 ein Preisnachlass gewährt wird. Den erhält Ihr Opa zwar nicht persönlich, denn der Leistungszuschlag wird direkt an das Pflegeheim gezahlt.
Der Preisnachlass richtet sich danach, wie lange Ihr Opa im Pflegeheim lebt.“
Bezugsdauer von Leistungsbezügen nach § 43 SGB XI | Preisnachlass auf pflegebedingte Aufwendungen |
Bis einschließlich 12 Monate Verweildauer | 5% |
Mehr als 12 Monate Verweildauer | 25% |
Mehr als 24 Monate Verweildauer | 45% |
Mehr als 36 Monate Verweildauer | 70% |
Sozialleistung „Hilfe zur Pflege“
„Das kann mein Opa sich nicht leisten. Er hat nur eine kleine Rente. Dann müssen wir uns etwas Anderes überlegen, wie Opa Max versorgt wird.“, sagt Tim.
„Mit der Situation ist Ihr Opa nicht allein“, versucht Frau Sommer Tim zu beruhigen. „Ich führe viele Gespräche, in denen die Pflegebedürftigen nicht vermögend sind und auch keine ausreichenden Rentenleistungen erhalten.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie „Hilfe zur Pflege“ (SGB XII) beim zuständigen Sozialamt beantragen. Ich gebe Ihnen das Merkblatt dazu mit, dann können Sie die Voraussetzungen mit Ihrer Familie nachlesen.
Pflegewohngeld
„Es gibt noch eine andere Sozialleistung, die Sie beim Sozialamt beantragen können“, berät Frau Sommer weiter.
„Mit dem Pflegewohngeld werden die anfallenden Investitionskosten bezuschusst. Sie haben Glück, dass Ihr Opa in NRW wohnt. Das Pflegewohngeld gibt es nämlich nur in Nordrhein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. Die Voraussetzung, um Pflegewohngeld zu erhalten ist, dass Ihr Opa dauerhaft im Pflegeheim lebt und mindestens Pflegegrad 2 hat.
Ähnlich wie bei der Hilfe zur Pflege ist Voraussetzung, dass sein Einkommen und Vermögen nicht ausreichen, um die Kosten zu decken. Es gibt einen Schonbetrag von 10.000 € bzw. 15.000 € für Ehepaare und eingetragene Lebensgemeinschaften. Das Pflegewohngeld wird direkt an das Pflegeheim gezahlt.
Haben Sie denn schon ein Wunschpflegeheim? Es gibt nämlich keine einheitlichen Kosten der Heime. Jedes Pflegheim kostet unterschiedlich viel.
Unter www.pflegelotse.de finden Sie alle vollstationären Einrichtungen in Ihrer Umgebung. Dort sind die Kosten aufgeführt und Sie finden auch Hinweise auf die Qualität.
Ich hoffe, Sie haben jetzt alle Informationen, um mit Ihrer Familie zu sprechen. Sollten Sie offene Fragen haben, rufen Sie mich bitte an. Hier ist meine Karte“, beendet Frau Sommer das Beratungsgespräch.
„Vielen Dank!“, verabschiedet sich Tim. „Auf Ihr Angebot werde ich bestimmt zurückkommen.“
Quellen:
VDEK (2023): Daten zum Gesundheitswesen: Soziale Pflegeversicherung
https://www.vdek.com/presse/daten/f_pflegeversicherung.html
www.pflegehilfe.org/pflegeheime
Michaela Küpper: Entscheidung Pflegeheim. Praktischer Begleiter in einer herausfordernden Lebenssituation. Selbstverlag, 2022.